Fragen an die Fraktionen

Für die Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte sind die mitgebrachten Herkunftssprachen und die Kultur der Herkunftsländer Teil ihrer Identität; sie sind für ihre Persönlichkeitsentwicklung von besonderer Bedeutung. Außerdem ist die Mehrsprachigkeit ein kultureller Reichtum in einer immer stärker zusammenwachsenden Welt.

Was denkt ihre Partei über die Förderung des herkunftssprachlichen Unterrichts in NRW?

Antwort:
Für die NRWSPD ist klar: Mehrsprachigkeit ist ein unvergleichbarer Vorteil, ein außergewöhnlicher Reichtum. In einer zunehmend globalisierten und mobilen Welt sind der Erwerb und die Festigung von verschiedenen Sprachkompetenzen außerdem unabdingbar. Das Erlernen der deutschen Sprache ist für das Gelingen der Integration von zentraler Bedeutung und wird daher gefördert. Dabei ist das eigene Engagement beim Spracherwerb unerlässlich und zu fördern. Die Wertschätzung der Mehrsprachigkeit ist ebenfalls von besonderer Bedeutung. Die NRWSPD macht sich daher für den weiteren Ausbau und die weitere Förderung des herkunftssprachlichen Unterrichts stark und wird auch die Angebote des Unterrichts in der Herkunftssprache an den Schulen wo möglich ausbauen.

Der herkunftssprachliche Unterricht umfasst bis zu fünf Wochenstunden. Er wird in der Primärstufe angeboten, wo die Anzahl der Kinder einer gemeinsamen Herkunftssprache, die Bildung einer mindestens 15 Schülerinnen und Schüler umfassenden Lerngruppe dauerhaft ermöglicht. In der Sekundarstufe I umfasst die Lerngruppe mindestens 18 Schülerinnen und Schüler. Die Mindestzahl beim Religionsunterricht beträgt 12 Teilnehmer.

Was denken sie über die Reduzierung der Mindestgruppengröße beim HSU wie zum Beispiel bei der Mindestgruppengröße wie bei dem Religionsunterricht?

Antwort:
Orientierungsrahmen für die Mindestgruppengröße beim HSU sollte nicht der Bekenntnisunterricht sein, sondern die gängigen Klassenbildungswerte. Diese werden mit mindestens 18 Schülerinnen bereits unterschritten, um HSU einfacher anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund sehen wir hier keinen Veränderungsbedarf.

Lehrerinnen und Lehrer,  die den herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die u.a. über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts verfügen, werden in der Regel viel niedriger bezahlt als andere Lehrkräfte. Diese HSU Lehrkräfte haben keine Möglichkeit eventuelle Defizite in der Ausbildung durch berufsbegleitende Maßnahmen auszugleichen.

Was denkt ihre Fraktion bezüglich der gerechten Bezahlung der HSU Lehrkräfte und über die berufsbegleitende Maßnahmen, die eventuelle Defizite in der Ausbildung der HSU Lehrkräfte auszugleichen ermöglichen?

Antwort:
Wir setzen gleichzeitig auf die schrittweise Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern für die durchgängige Sprachbildung und die interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Ausweitung des Fortbildungsangebots „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ), das auch Inhalte über Wertvorstellungen enthält. Dazu sollte auch die an nordrhein-westfälischen Hochschulen vorhandene Expertise in den Bereichen „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) oder „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) weiter gestärkt und ausgebaut werden. In Analogie dazu wäre es aus unserer Sicht denkbar, auch die berufsbegleitenden Maßnahmen für HSU-Lehrerinnen und –Lehrer zu stärken. Für Gespräche nach den Landtagswahlen stehen wir gerne zur Verfügung, auch, ob und inwieweit Zusatzqualifikationen vergütungswirksam werden können.

HSU Lehrkräfte unterrichten in der Regel an mehreren Schulen (bis zu 9 Schulen) schul- und schulformübergreifend. Beim Einsatz an mehreren Schulen haben die betroffenen Lehrkräfte für die Fahrtzeiten und für den Einsatz an mehreren Schulen keine angemessene Entlastung.

Was denken Sie wie man solche HSU Lehrkräfte entlasten könnten?

Antwort:
Durch Aus- und Weiterbildung müssen mehr HSU-Lehrkräfte qualifiziert werden, um den steigenden Bedarfen gerecht zu werden und um derzeit betroffene Lehrkräfte zu entlasten. Im Übrigen verweisen wir auf die Antwort zur vorherigen Frage. Auch die Wegezeiten zwischen unterschiedlichen Einsatzorten könnten Gegenstand eines Gesprächs sein.

Der herkunftssprachliche Unterricht ist nicht im gleichen Maß versetzungs- und abschlusswirksam wie der Regelunterricht. Das beeinflusst die Teilnahme und die Motivation der Schülerinnen und Schüler sehr negativ.

Was halten sie davon, wenn der HSU Unterricht im gleichen Maße versetzungs- und abschlusswirksam wäre wie der Regelunterricht um die Teilnahme und die Motivation der Schülerinnen und Schüler zu verbessern?

Antwort:
Gemäß HSU-Erlass erwerben die Schülerinnen und Schüler einer erfolgreich absolvierten Prüfung auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses die Berechtigung, in der gymnasialen Oberstufe am Unterricht in der Herkunftssprache als fortgeführte Fremdsprache teilzunehmen, wenn ein solches Angebot eingerichtet ist. Die Note für den HSU-Unterricht wird im Leistungsteil des Abschlusszeugnisses vermerkt. Darüber hinaus sehen wir keine Notwendigkeit, den HSU in Bezug auf Versetzung und Abschlüsse dem Regelunterricht gleichzustellen. Dafür sind die Zugangsmöglichkeiten zu ungleich verteilt. Zur Steigerung von Motivation und Teilnahme lassen sich sicherlich andere Maßnahmen entwickeln.

Sofern die organisatorischen, curricularen und personellen Voraussetzungen es zulassen, kann an Schulen der Sekundarstufe I die Herkunftssprache an Stelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache angeboten werden. Das Angebot ist momentan sehr gering.

Was denken sie über die Erweiterung des Angebots, dass die Herkunftssprache eine zweite oder dritte Fremdsprache ersetzt.

Antwort:
Hier sind unterschiedliche Aspekte abzuwägen: Einerseits handelt es sich bei der Herkunftssprache ausdrücklich nicht um eine Fremdsprache, sondern um eine Sprache, zu der einige Kinder aufgrund ihrer Herkunft einen privilegierten Zugang haben. Unter diesem Aspekt ist es schwierig, die Sprachen als gleichwertig zu betrachten. Auf der anderen Seite ist das Ziel der schulischen Ausbildung in der zweiten und dritten Fremdsprache die Mehrsprachigkeit herzustellen. Dabei wäre es im Ergebnis einerlei, ob der Zugang zu den jeweiligen Sprachen privilegiert war oder angelernt, denn die Mehrsprachigkeit stellt einen Wert an sich dar. Insofern ist ihr Vorschlag bedenkenswert.

Neue HSU Erlass in 2016 ermöglicht den Konsulaten in NRW HSU anzubieten.

Wie finden Sie dieses Angebot und den Einfluss und  die Einflussversuche von Konsulaten auf den Herkunftssprachlichen Unterricht in NRW ?

Antwort:
Konsulate haben kein Weisungsrecht hinsichtlich des Unterrichtsinhaltes. Sie können lediglich die Schulräumlichkeiten nutzen. Dies halten wir für eine praktikable Lösung, um im Bedarfsfall HSU auch tatsächlich anbieten zu können. Jedoch spielt ein Konsulatsangebot keine oder nur eine untergeordnete Rolle in NRW. So wurden in NRW im Schuljahr 2015/16 an mehr als 700 Schulen von 260 Lehrern Türkisch angeboten wurde – und zwar im Landesdienst.

Unabdingbar ist, dass der Umgang mit Rassismus, religiösem Fanatismus und Antisemitismus in die Materialien aller Schulfächer, darunter auch in die HSU-Materialien, aufgenommen und thematisiert wird.

Wie ist ihre Meinung dazu, dass der Umgang mit Rassismus, religiösem Fanatismus und Antisemitismus auch in den HSU Materialien aufgenommen und thematisiert wird?

Antwort:
Die NRWSPD steht für Demokratie und gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Ein tolerantes und solidarisches Miteinander ist die Grundlage für Zusammenhalt. Daher sprechen wir uns auch dafür aus, den Umgang mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus und religiösen Fanatismus auch in den HSU-Materialien aufzunehmen und zu thematisieren.