Die HSU Resolution von NRW TÖB und GEW NRW

Forderungen für den HSU und HSU Lehrkräfte in NRW

    1. Eine Förderung der Mehrsprachigkeit schließt auch die Förderung der Herkunftssprachen ein. Die Mehrsprachigkeit und die Multikulturalität in der Einwanderungsgesellschaft sind deshalb in allen Lehr- und Lernmitteln aller Schulformen zu thematisieren. Für eine kontinuierliche Erteilung und Ausweitung von Herkunftssprachen müssen die organisatorischen und pädagogischen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden.
    2. Unabdingbar ist, dass der Umgang mit Rassismus, religiösem Fanatismus und Antisemitismus in die Materialien aller Schulfächer, darunter auch in die HSU-Materialien, aufgenommen und thematisiert wird.
    3. Herkunftssprachenunterricht muss endlich als ein wissenschaftliches Fach mit Versetzungsrelevanz anerkannt werden, da er seit Jahren entweder von Lehrkräften, die über eine volle Lehrbefähigung ihres Heimatlandes verfügen, oder von hier ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet wird und für das Fach bereits vom MSW erlassene Lehrpläne existieren.
    4. Der herkunftssprachliche Unterricht soll schulorganisatorisch möglichst in die Regelunterrichtszeit integriert und dort angeboten werden. Bei der Gruppenbildung soll die Mindestanzahl der Schülerinnen und Schüler in der Sek. I von 18 auf 15 und in der Primarstufe von 15 auf 12 reduziert werden.
    5. Die Hochschulabschlüsse der HSU- Lehrkräfte, die nach dem Recht des Heimatlandes den Zugang zur Ausübung des Lehrerberufes ermöglichen, werden gemäß der EU-Richtlinie wie die Abschlüsse von Erfüller-Lehrkräften anerkannt. Eventuelle Defizite in der Ausbildung sind durch berufsbegleitende Maßnahmen auszugleichen.
    6. Um die Integration der HSU- Lehrkräfte in die Kollegien ihrer Stammschulen und ihr Einwirken auf die pädagogischen Konzepte zu ermöglichen, soll der Einsatz an mehreren Standorten bzw. Schulformen möglichst minimiert, im optimalen Fall auf eine Schule beschränkt werden. Beim Einsatz an mehreren Schulen müssen die betroffenen Lehrkräfte für die Fahrtzeiten angemessen entlastet werden.
    7. Die Weiterqualifizierung der HSU- Lehrkräfte soll durch landesweite Maßnahmen ermöglicht werden, damit sie die Unterrichtsqualifikation in einem weiteren Fach erwerben können. Auch für die Unterrichtsentwicklung sind regelmäßige Fortbildungen für HSU- Lehrkräfte sicherzustellen.
    8. Bei der Lehrerausbildung sollen neben DaZ und DaF die Muttersprachen als ein Baustein in der universitären Erziehung verankert werden.
    9. Das bestehende Angebot „HSU anstelle einer zweiten Fremdsprache“ soll innerhalb der Sek. I für alle Schulformen ausgeweitet und durch Fortbildungsangebote unterstützt werden.