Fragen an die Fraktionen  Antworten GRÜNE

Für die Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte sind die mitgebrachten Herkunftssprachen und die Kultur der Herkunftsländer Teil ihrer Identität; sie sind für ihre Persönlichkeitsentwicklung von besonderer Bedeutung. Außerdem ist die Mehrsprachigkeit ein kultureller Reichtum in einer immer stärker zusammenwachsenden Welt.

Was denkt ihre Partei über die Förderung des herkunftssprachlichen Unterrichts in NRW?

Damit die Integration im und über das Schulsystem gelingt, müssen wir die interkulturelle Bildung und Erziehung stärken. Deshalb bleiben die Angebote des herkunftssprachlichen Unterrichts weiter unverzichtbar, müssen aber mehr als bisher in ein Gesamtkonzept der Mehrsprachigkeit integriert werden. Wir brauchen eine Stärkung der Aus- und Fortbildung für interkulturelle Bildung und Erziehung sowie eine durchgängige Sprachbildung in allen Fächern im Zeichen der Mehrsprachigkeit. Unser Ziel ist eine sprachsensible Unterrichts- und Schulentwicklung, die die Schüler*innen mit ihren jeweiligen sprachlichen Ressourcen und ihrem täglichen Erleben in den Vordergrund stellt und alle Sprachen der Kinder und Jugendlichen gleichermaßen wertschätzt.

Der herkunftssprachliche Unterricht umfasst bis zu fünf Wochenstunden. Er wird in der Primärstufe angeboten, wo die Anzahl der Kinder einer gemeinsamen Herkunftssprache, die Bildung einer mindestens 15 Schülerinnen und Schüler umfassenden Lerngruppe dauerhaft ermöglicht. In der Sekundarstufe I umfasst die Lerngruppe mindestens 18 Schülerinnen und Schüler. Die Mindestzahl beim Religionsunterricht beträgt 12 Teilnehmer.

Was denken sie über die Reduzierung der Mindestgruppengröße beim HSU wie zum Beispiel bei der Mindestgruppengröße wie bei dem Religionsunterricht?

Wir halten eine Reduzierung der Mindestgrößen analog zum Religionsunterricht für angemessen. Für die Einrichtung eines HSU müssen natürlich die personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Lehrerinnen und Lehrer,  die den herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die u.a. über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts verfügen, werden in der Regel viel niedriger bezahlt als andere Lehrkräfte. Diese HSU Lehrkräfte haben keine Möglichkeit eventuelle Defizite in der Ausbildung durch berufsbegleitende Maßnahmen auszugleichen.

Was denkt ihre Fraktion bezüglich der gerechten Bezahlung der HSU Lehrkräfte und über die berufsbegleitende Maßnahmen, die eventuelle Defizite in der Ausbildung der HSU Lehrkräfte auszugleichen ermöglichen?

Wir möchten für die Lehrkräfte im HSU Perspektiven schaffen, in dem eine berufsbegleitende Qualifizierung angeboten wird, die auch zu einer besseren Bezahlung führen kann.

HSU Lehrkräfte unterrichten in der Regel an mehreren Schulen (bis zu 9 Schulen) schul- und schulformübergreifend. Beim Einsatz an mehreren Schulen haben die betroffenen Lehrkräfte für die Fahrtzeiten und für den Einsatz an mehreren Schulen keine angemessene Entlastung.

Was denken Sie wie man solche HSU Lehrkräfte entlasten könnten?

Grundsätzlich sollte ein Einsatz an so vielen verschiedenen Schulen vermieden werden. Um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern den Unterricht zu ermöglichen, ist der Einsatz an mehreren Standorten grundsätzlich nicht zu vermeiden.

Der herkunftssprachliche Unterricht ist nicht im gleichen Maß versetzungs- und abschlusswirksam wie der Regelunterricht. Das beeinflusst die Teilnahme und die Motivation der Schülerinnen und Schüler sehr negativ.

Was halten sie davon, wenn der HSU Unterricht im gleichen Maße versetzungs- und abschlusswirksam wäre wie der Regelunterricht um die Teilnahme und die Motivation der Schülerinnen und Schüler zu verbessern?

Schülerinnen und Schülern des HSU sollten die Möglichkeit erhalten, externe Sprachprüfungen zu absolvieren und so auch eine Abschlussorientierung und verstärkte Motivation bekommen. Bereits jetzt gilt: Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig am herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen haben, legen am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I eine Sprachprüfung ab. Die Teilnahme an der Sprachprüfung ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Die Sprachprüfungen sind auf der Anspruchshöhe aller Abschlüsse der Sekundarstufe I möglich. Für die Sprachprüfung sind die Verfahrensregeln für die Sprachprüfung (Feststellungs-prüfung) zu beachten. Das Ergebnis der Prüfung wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. Bei der Vergabe der Abschlüsse kann eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen.

Sofern die organisatorischen, curricularen und personellen Voraussetzungen es zulassen, kann an Schulen der Sekundarstufe I die Herkunftssprache an Stelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache angeboten werden. Das Angebot ist momentan sehr gering.

Was denken sie über die Erweiterung des Angebots, dass die Herkunftssprache eine zweite oder dritte Fremdsprache ersetzt.

Wir wollen verstärkt Sprachen der großen Migrantengruppen wie z.B. Türkisch als zweite oder dritte Fremdsprache anbieten.

Neue HSU Erlass in 2016 ermöglicht den Konsulaten in NRW HSU anzubieten.

Wie finden Sie dieses Angebot und den Einfluss und  die Einflussversuche von Konsulaten auf den Herkunftssprachlichen Unterricht in NRW ?

Der herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen ist ein Angebot des Landes. Er wird nach seinen inhaltlichen Vorgaben erteilt und steht unter seiner Schulaufsicht. Die Schulbücher bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium. Der herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen unterscheidet sich damit vom so genannten Konsulatsunterricht in anderen Ländern, der unter der Verantwortung ausländischer Staaten erteilt wird. Eine Anerkennung von Sprachleistungen, die in externem Sprachunterricht erworben wurden, kann grundsätzlich mit einer Feststellungsprüfung erfolgen. Konsulatsangebote können nicht durch das Land verboten werden.

Grundsätzlich ist ein potentieller Einfluss der Konsulate auf Unterrichtsinhalte kritisch zu sehen. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche nicht auf Konsulatsangebote angewiesen sind, deshalb genießt der HSU einen hohen Stellenwert.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird der HSU deshalb auch in der Schule erteilt. Sollte ein Konsulatsunterrichtunterricht ausnahmsweise z.B. ein Angebot für sehr geringe Sprachgruppen sein, werben wir dafür, dass er im Rahmen des Ganztagsangebot einer Schule stattfindet, also auch im öffentlichen Raum mit Transparenz der Unterrichtsinhalte und  Didaktik.

Unabdingbar ist, dass der Umgang mit Rassismus, religiösem Fanatismus und Antisemitismus in die Materialien aller Schulfächer, darunter auch in die HSU-Materialien, aufgenommen und thematisiert wird.

Wie ist ihre Meinung dazu, dass der Umgang mit Rassismus, religiösem Fanatismus und Antisemitismus auch in den HSU Materialien aufgenommen und thematisiert wird?

Eine gute Schule zeichnet sich durch eine Kultur des Respekts untereinander und durch die Anerkennung und Wertschätzung der Verschiedenheit aus. Die Herleitung von Demokratie und Menschenrechten aus Aufklärung und Humanismus sowie der emanzipatorische Auftrag der Bildung im Bildungsauftrag der Schule müssen gerade angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen umfassender gelebt werden und für alle gesellschaftlichen Bildungsträger gelten. Interkulturelles Lernen gehört ebenso dazu wie das Lernen und Leben von Demokratie. Dies ist eine Aufgabe für das gesamte Schulleben und schließt den HSU sicher mit ein. Wir unterstützen deshalb auch das Netzwerk „Schulen ohne Rassismus – Schule mit Courage“, dessen Mittel wir deutlich erhöht haben.